Buchhaltung & Finanzen
E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können.
Definition
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, sodass sie automatisiert weiterverarbeitet werden kann. Ein reines PDF gilt ausdrücklich nicht als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes, da es kein maschinenlesbares Datenformat enthält.
Rechtsgrundlage in Deutschland ist die Norm EN 16931, die aus der EU-Richtlinie 2014/55/EU hervorgeht. Zulässige Formate sind unter anderem XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (Hybrid aus PDF und eingebettetem XML).
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen bis Ende 2027.
Relevanz für KMU
Auch wenn du ein kleines Unternehmen führst, betrifft dich die Pflicht direkt:
- Empfangspflicht seit 01.01.2025: Du musst technisch in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Ein E-Mail-Postfach reicht formal aus, für die Verarbeitung brauchst du aber passende Software.
- Versandpflicht ab 2027/2028: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro müssen ab 2027 E-Rechnungen versenden, alle anderen ab 2028.
- Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen an Endkunden (B2C) sind ausgenommen.
- Archivierung: E-Rechnungen unterliegen der 8-jährigen Aufbewahrungspflicht und den GoBD-Anforderungen — das strukturierte Originalformat muss unverändert archiviert werden.
Typische Missverständnisse
- „Ein PDF per E-Mail ist eine E-Rechnung.” Nein. Erst ein strukturiertes Format nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD) erfüllt die Definition.
- „Die Pflicht gilt erst ab 2027.” Falsch. Die Empfangspflicht besteht bereits seit dem 01.01.2025 — nur der Versand ist gestaffelt.
- „Kleinstunternehmen sind komplett befreit.” Nein. Empfangen musst du in jedem Fall, unabhängig von deiner Unternehmensgröße.
- „ZUGFeRD und XRechnung sind dasselbe.” Nein. XRechnung ist reines XML (bevorzugt im öffentlichen Sektor), ZUGFeRD kombiniert PDF mit XML.
Prüfpunkte
Bevor du eine Lösung einführst, prüfe:
- Kann meine Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware E-Rechnungen empfangen und lesen?
- Werden XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 unterstützt?
- Erfüllt die Archivierung die GoBD-Vorgaben (Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit)?
- Wie ist der Empfangsweg dokumentiert (E-Mail-Postfach, Portal, Peppol)?
- Habe ich meine Kunden und Lieferanten über meine Empfangsadresse informiert?
- Bin ich vom Vorjahresumsatz über oder unter 800.000 Euro — und wann trifft mich damit die Versandpflicht?